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Aktuelles

Jedes Jahr steht die Urlaubszeit ganz plötzlich vor der Türe.

Immer entsteht Hektik, da unterschiedlichste Tätigkeiten noch durchzuführen sind.


Im Folgenden möchten wir Ihnen eine kleine Hilfestellung in Form einer Checkliste zur Verfügung stellen, mit der Sie sich Ihre Urlaubsabwesenheit leichter organisieren können.

Checkliste für die Urlaubsvertretung
• Ist für alle Aufgabenbereiche eine Vertretung gefunden?
• Wissen auch relevante Kollegen, wer Sie im Urlaub vertritt?
• Haben Sie einen weiteren Kollegen, der im Notfall einspringen kann?
• Sind Telefon, Fax, E-Mail auf den Vertreter umgestellt?
• Welche Deadlines müssen die Urlaubsvertretungen einhalten?
• Was passiert mit neuen Projekten, Aufträgen, Anfragen?
• Hat die Vertretung Zugänge zu Software, Dokumenten oder Räumlichkeiten?
• Haben Sie wichtige Termine oder Meetings während Ihrer Abwesenheit verschoben? Oder sind diese so vorbereitet, dass man ohne Sie weiterkommt?
• Haben Sie einen Ordner angelegt, in dem alle erforderlichen Informationen stehen?
• Wissen alle, was in Notfällen zu tun ist?
• Haben Sie Ihre Urlaubsvertretung darum gebeten, wichtige Infos für Ihre Rückkehr zu notieren?

Ihr DMS Service Team wünscht Ihnen eine erholsame Sommerzeit!

Stand: Juni 2022

Es ist kein Drama, wenn das Projekt nicht nach Plan läuft. Es ist ein Drama, wenn der Projektmanager nichts davon weiß.
(Peter Hobbs)

Unternehmenscheck – staatlich gefördert

Warum sollte jedes Unternehmen in regelmäßigen Abständen einen Unternehmenscheck durchführen?
Ihre persönliche Gesundheit liegt Ihnen am Herzen und im Regelfall nutzen Sie die Möglichkeiten der modernen Medizin, um Ihre Gesundheit zu erhalten.

Warum handeln Sie nicht ebenso für Ihr Unternehmen?

Krankheiten entstehen genauso wie Missstände im Unternehmen oft im Verborgenen.

Sichern Sie sich jetzt Ihren staatlich geförderten Unternehmenscheck!

Die Durchführung eines Unternehmenschecks beinhaltet die Überprüfung Ihres gesamten Unternehmens.


Inhalte:
• Unternehmensführung
• Mitarbeiterzufriedenheit / Personalentwicklung
• Betriebsorganisation
• finanzielle Situation
• Zahlungsmoral der Kunden (Forderungsmanagement)
• Controlling / Kalkulation
• Vertrieb & Marketing

Zeitaufwand:

Je nach Unternehmensgröße ein bis zwei Tage

Kosten:

Im persönlichen Gespräch wird in Abhängigkeit der Unternehmenssituation der Kostenrahmen inklusive der staatlichen Förderung besprochen

Stand: März 2022


Wofür braucht man Unternehmensberater?

Diese Fragen stellen sich viele Unternehmer,
die sich eine Verbesserung ihres Betriebes wünschen.

Selbst wenn es dem Unternehmen gut geht und
man die Kraft für neue Märkte oder gesundes Wachstum hätte,
denkt der Unternehmer oft nicht an das Nächstliegende:

Einen betriebswirtschaftlichen Fachberater.

Es gibt Zeiten, in den es mal nicht so läuft, wie es erforderlich wäre.

In der aktuellen Situation kann sich das Handwerk vor Aufträgen kaum „retten“.
Neues Personal ist schwer zu finden.
Und was bleibt übrig?
Und wie gehe ich mit weiteren Anfragen um?

Die Krisensymptome sind bereits erkennbar in verzögerten Umsätzen.
Die Kunden sind zunehmend unzufriedener
und der Konkurrenzdruck steigt enorm.

Märkte und deren Rahmenbedingungen ändern sich rasant.
Das hat immer auch betriebsinterne Konsequenzen!

Jetzt wird oftmals selbst daran herumgedoktert,
aber ein Erfolg stellt sich nicht ein.

Wenn das nichts nutzt, wendet sich der Unternehmer an seinen Steuerberater.
Dieser sollte zwar ein Profi sein…ist er…aber nur in Steuerangelegenheiten!

Eigentlich müsste man jetzt mal mit diesem Druck zum „Facharzt“, der diesem
„gesundheitlichen“ Problem zusammen mit Ihnen auf den Grund geht.

Spätestens jetzt sollte der Unternehmensberater ihres Vertrauens ins Spiel kommen -
ein Fachmann auf dem Gebiet Ihrer betrieblichen Gesundheit!

Krisenzeiten können auch Wachstumszeiten
für Ihre Zukunft bedeuten.

Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Ein kostenloser Besuchstermin bei Ihnen klärt Ihre Symptome ab.

Ihr DMS-Berater wird an Ihrer Seite stehen
bis zur Genesung und Ihrem persönlichen Ziel!


Stand: September 2021


Wie plane ich Betriebsferien?

Einfach mal zwei Wochen dichtmachen - Kann ich mir das leisten

Ja, denn in den Sommermonaten mit der
halben Mannschaft 100 Prozent Leistung erbringen kann nicht funktionieren.

Informieren Sie alle am Geschäftsprozess beteiligte Stellen rechtzeitig!

Das Problem: Es fehlt immer gerade DER wichtige Ansprechpartner und die Kollegen stehen mit
offenen Fragen da. Eng zusammenarbeitende Teams sind im Urlaub auseinandergerissen und es wird
unnötig Zeit in Übergangslösungen investiert.

Kundenkontakt: Kunden können sich auf gleichbleibend hohe Produktivität verlassen.
Betriebsferien sind dafür wichtig und sonst sind ja die gewohnten Ansprechpartner zuverlässig
erreichbar. Um Enttäuschungen im Vorfeld zu vermeiden, sollten Kunden rechtzeitig erfahren, wann
Sie Betriebsferien haben. Informieren Sie etwa 3 Wochen vor den Betriebsferien die Kunden! Auch der
Internetauftritt und der Anrufbeantworter sollten Aufschluss über die Abwesenheit geben. Die
Akzeptanz der Stammkunden für Betriebsferien ist nämlich höher als Sie denken!

Auch dann, wenn der Betrieb wieder offen ist, sollte das veröffentlicht werden. Dann wissen Kunden,
dass Sie wieder da sind und sie sich weiter auf Sie verlassen können.

Lieferantenkontakt: Nicht ist ärgerlicher, als Lieferungen, die nirgends ankommen. Stimmen Sie sich
mit ihren Lieferanten so ab, dass die Waren nicht ins Nirwana gehen und Arbeitszeit vergeudet wird.

Sauberer Schreibtisch: Wenn Alle Urlaub machen und auch die Kunden das wissen, ist die
Wahrscheinlichkeit geringer, dass sich während der Abwesenheit Arbeit stapelt.

Langfristige Planung: Mitarbeiter wie Kunden können sich lange im Voraus auf die Betriebsferien
einstellen. Das ist nicht nur hilfreich für frühzeitige Urlaubsplanung.

Gerechtigkeit: Leidige Diskussionen wer, wann, warum in den Schulferien Urlaub machen kann,
entfallen - und das verringert auch Konfliktpotenzial.

Freiräume: Stehen Renovierungen, Updates oder Wartungen an? Das können Sie auch in den
Betriebsferien reibungslos erledigen.

Gehälter, Überweisungen, Steuervoranmeldungen: Zahlungen, die zu bestimmten Terminen
rausgehen müssen, können Sie online vorab planen. Im Zweifel: Sprechen Sie rechtzeitig mit den
Ansprechpartnern bei der Hausbank oder dem Finanzamt.

Urlaubslänge: Es ist üblich, Betriebsurlaube auf die Hälfte des Jahresurlaubs zu beschränken, damit
Arbeitnehmer noch eine gewisse Planungsfreiheit für Ihren Urlaub haben.

Notfalltelefon: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt: Auch wenn der Betriebsurlaub
sauber kommuniziert ist, sollte möglichst einer ein Auge auf die Mails haben und ein Ansprechpartner
telefonisch erreichbar sein.

Auch eine regionale Kooperation kann sinnvoll sein. Betriebe helfen sich in den meisten Fällen
auch gern untereinander aus. Daraus entstehen Netzwerke und partnerschaftliche
Geschäftsbeziehungen


Und wie immer gilt: Kommunikation ist alles!


Stand: Juli 2021


Voraussetzungen für die erfolgreiche
Entwicklung Ihres Unternehmens

Ziele definieren und Pläne machen

Der Ausgangspunkt für ein Bild von der Zukunft ist die
aktuelle Situation des Unternehmens.
Dazu gehört auch, dass ein allgemeines Verständnis innerhalb des
Unternehmens für das aktuelle Geschäftsmodell existiert.

Die Basis ist eine konkrete Analyse der Ursachen
der aktuellen Probleme und Herausforderungen.

Innovationsprojekte werden geplant und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet.
Es wird so kommuniziert, dass die Bedeutung für alle Beteiligten klar wird.

Dabei sollte sicher sein, dass man nicht von Innovationen der Wettbewerber überrascht wird!
Die eigenen etablierten Technologien oder Verfahren könnten so in mehr oder weniger kurzer Zeit verdrängt oder gar ersetzt werden!

Ideen entwickeln

Es muss Raum dafür geschaffen werden, dass die richtigen Leute
einschließlich externer Partner Ideen, und seien sie noch so „verrückt“, entwickeln können.
Die Ideen für die weitere Verwendung sollten effektiv, effizient und zeitgerecht sein.
Für die Umsetzung ist ein klarer Auftrag wichtig.

Schlüsselideen umsetzen und Businesspläne erstellen

Für die ausgewählten Ideen wird geprüft, ob es einen Markt für die Leistungen gibt.
Projekte, die in dieser Phase scheitern, sollten schnell beendet werden.

Geschäftsideen im Markt einführen

Für tragfähige Geschäftsideen gilt es jetzt, die
notwendigen Strukturen und Prozesse für die Markteinführung sicherzustellen
und zum richtigen Zeitpunkt die entsprechenden Personen einzubinden.


Ihr DMS Service-Team hilft Ihnen gerne weiter!


Stand: Juni 2021




Unternehmensentwicklung

Das Grundprinzip systematischer Entwicklung und Veränderung kann man als Regelkreis verstehen:
Planung, Umsetzung/Testen, Messung, Bewertung.

Der PDCA-Zyklus

Plan, Do, Check, Act.

Das ist die Grundlage für Entwicklungs- bzw. Veränderungsmethoden.
Wem es gelingt, diesen Ansatz in den Köpfen aller Mitarbeiter zu verankern,
der schafft die Voraussetzung dafür,
dass sich das Unternehmen permanent weiterentwickeln kann.

Plan / Planen

Verbesserungspotenziale erkennen, aktuellen Zustand analysieren und neues Konzept entwickeln

Was wollen Sie erreichen und wo stehen Sie jetzt?
Passt Ihr Plan zu Ihren bisherigen Vorgehensweisen?

Do / Tun

Ausprobieren bzw. Testen und Optimieren des Konzepts

Auf der Basis des Plans kommen Sie ins Tun.

Das Ziel ist hier, Ihren Plan auszuprobieren.
Wie testen Sie, ob Ihr Plan funktioniert?

Check / Messen und bewerten

Messen und Bewerten, wie Ihre neue Vorgehensweise die erwarteten Kriterien erfüllen.

Definieren Sie schon beim Planen die Überprüfbarkeit!
Brauchen Sie externes Feedback aus Ihrer Zielgruppe?

Act / Handeln

Standardisierung des geprüften Konzepts

Das wirksame Konzept wird auf das gesamte Unternehmen
übertragen, d.h. standardisiert.
Wie führen Sie Ihr Konzept mit möglichst wenig Aufwand?
Wie müssen Mitarbeiter qualifiziert werden?
Wie erkennen Sie Potenziale, mit denen Sie Ihre Vorgehensweise
verbessern können?

Ihr DMS Service-Team hilft Ihnen gerne weiter!


Stand: April 2021




Steuerrechtliche Erleichterungen, Stundungen, Liquiditätshilfen
im Corona Lockdown

Sollten Sie in den Medien über steuerrechtliche Erleichterungen und Stundungen bei Corona-Hilfen stolpern, so möchten wir Ihnen aus der Praxis als Unternehmensberater folgenden Rat mitgeben:

Steuerrechtliche Erleichterungen in Form von Stundungen sind im Prinzip nur ein Aufschub!

Zwar erfolgen bei der Umsatzsteuer im Jahr 2021 keine Sondervorauszahlungen und auch die Regeln für Stundungen und Vollstreckungsschutz werden in Abhängigkeit zu den sich ändernden Regeln des Lockdowns u.U. verlängert.

Dies betrifft aktuell jedoch nur Steuerzahlungen bis Ende März 2021.

Vorsicht ist geboten bei gestundeten Steuern, da diese natürlich irgendwann gezahlt werden müssen und das zusätzlich zu den weiterlaufenden Steuerverpflichtungen!

Die Steuerlast kummuliert quasi!

Derzeit ist eine Stundung der Sozialversicherungs-Beiträge für den Monat Februar möglich.

Angesichts der existenzgefährdenden Lage vieler Handwerksbetriebe werden vermutlich weiterhin unbürokratische Ratenzahlungsvereinbarungen angepasst bzw. neue Stundungsvereinbarungen ermöglicht werden.

Vorsicht ist aber auch hier bei Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen geboten! Auch diese müssen irgendwann gezahlt werden und auch die SV-Beitragslast kummuliert!

Letztlich hängt alles davon ab, dass die Unternehmen wieder „in den Normalbetrieb“ kommen. Dann werden auch passfähige steuerliche Rahmenbedingungen zum Wirtschaftswachstum beitragen, wobei auch steuerliche Impulse für die Nachfrageseite in Betracht kommen können.

Liquiditätshilfen:

Am 10.Februar wurden die FAQs zur Überbrückungshilfe III veröffentlicht und das Portal für die Antragstellung freigeschaltet.

Abschlagszahlungen bis zu einer Gesamthöhe von 400.000 € sollen ab 15. Februar überwiesen werden können.

Abschlagszahlungen bis zu einer Gesamthöhe über 400.000 € werden ab Ende Februar ausgezahlt.
Die reguläre Auszahlung nach Antragsbearbeitung durch die Länder startet im Monat März 2021.

Fragen zu diesen Themen beantworten wir Ihnen gerne!
Ihr Team von DMS Service


Stand: März 2021




Zukunft gestalten ist Veränderung

Veränderung von Unternehmen folgt bestimmten Gesetzmäßigkeiten

Wie verändert sich Ihr Unternehmen? Und wie gelingt eigentlich erfolgreiche Veränderung? Damit Veränderung im Unternehmen passiert und funktioniert, müssen die vier folgenden Aspekte stimmen. Fehlt einer davon, kommt die Veränderung nicht voran, dann wird sie nicht wirksam.

1. Spüren Sie Veränderungsdruck?

Zwingende Voraussetzung für jede Art von Veränderung ist ein gewisser Druck – egal, ob von innen oder von außen. Fehlt der Druck, hat die Veränderung keine Priorität und landet unten im Aufgabenstapel.

Welchen Veränderungsdruck nehmen Sie wahr bzw. erwarten Sie?

2. Haben Sie eine klare, gemeinsame Vision?

Jede Veränderung braucht eine Vorstellung davon, wo es hingehen soll. Und idealerweise wird diese auch von möglichst allen im Unternehmen geteilt. Fehlt dieses Bild von der Zukunft, verlaufen Sie sich und können nicht mehr steuern, wo Sie am Ende ankommen.

Was wollen Sie für Ihr Unternehmen erreichen?

3. Gibt es Kapazität für Veränderungen?

Veränderungen brauchen Zeit und vor allem Ressourcen.Ressourcen, die dann im Tagesgeschäft nicht mehr zur Verfügung stehen. Fehlt die Kapazität, führt das zu Überlastung und letztendlich zu Frustration bei allen Beteiligten.
4. Umsetzbare erste Schritte definieren!

Ist nicht klar, welche Schritte als Erstes gegangen werden sollen, steht man im wahrsten Sinne wie der „Ochs vorm Berg“! Alle Bemühungen bleiben planlos, und der Start gelingt nicht so richtig.

Das Wichtigste beim ersten Schritt ist nicht die Weite, sondern die Richtung.

Hier ist DMS Service der Partner an Ihrer Seite.


Stand: Februar 2021




NRW Soforthilfe 2020 Rückmeldeverfahren

In den vergangenen Wochen hat das Land Nordrhein-Westfalen beim Bund als Fördermittelgeber deutliche Verbesserungen bei der Abrechnung der Soforthilfe als Voraussetzung für den Start des Abrechnungsverfahrens erreichen können.

Da auch zwischenzeitlich in Teilen der Wirtschaft pandemiebedingt ein zweiter Lockdown verhängt werden musste, wurde entschieden, erst im kommenden Jahr die Soforthilfe abzurechnen.

Es gibt 2 Optionen:

Vorgezogene freiwillige Abrechnung

Sollten Sie trotzdem ausdrücklich noch in diesem Jahr eine Abrechnung wünschen, z.B. aus steuerlichen Gründen, ist dies möglich.

Sollten Sie also feststellen, dass Ihnen mit der Pauschale zu viel Fördermittel ausgezahlt wurden, können Sie diese freiwillig vorzeitig zurückzahlen. Auch für bereits getätigte, freiwillig Rückzahlungen muss das Rückmeldeverfahren vorgenommen werden!

Auf die Abrechnungsmodalitäten hat der Zeitpunkt der Abrechnung keinen Einfluss. Es entstehen Ihnen daher keine Nachteile bei einer vorgezogenen Abrechnung.

Abrechnung nach Aufforderung im nächsten Jahr

Alternativ kommt die NRW-Soforthilfe wegen der Berechnung Ihrer persönlichen Förderhöhe im nächsten Jahr 2021 auf Sie zu.

Sollten Sie als Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 eine Abrechnung mit einer Berechnung Ihres Rückzahlungsbetrages vornehmen wollen, so holen Sie sich gerne fachlichen Rat und Unterstützung für das Rückmeldeverfahren.

Die DMS Service steht Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

Wir wünschen Ihnen Zuversicht und Gesundheit.


Stand: Dezember 2020

Jeder neue Tag hat zwei Griffe. Wir können ihn am Griff der Ängstlichkeit oder am Griff der Zuversicht halten.
(Henry Ward Beecher)

Corona Novemberhilfe und Überbrückungshilfe II können beantragt werden!

Anträge für die Novemberhilfe und Überbrückungshilfe II können ab sofort bis 31.01.2021 über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe beim BMWI gestellt werden.

Corona-Novemberhilfe

Informieren Sie sich zu den Novemberhilfen beim Bundeswirtschaftsministerium. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die direkt von temporären Schließungen betroffen sind, sowie Selbstständige,Vereine und Einrichtungen.Sie erhalten bis zu 75% Umsatzerstattung.Voraussetzung ist, dass sie auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.Unterstützung bekommen auch indirekt betroffene Firmen - etwa Lieferanten für Kneipen.

Überbrückungshilfe II

Informieren Sie sich zur Überbrückungshilfe II beim Bundeswirtschaftsministerium. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden.

Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen.Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.


Stand: November / Dezember 2020

Ein einziger Grundsatz wird dir Mut geben, nämlich der, dass kein Übel ewig währt.
(Epikur von Samos)

Geändertes Abrechnungsverfahren der Corona-Soforthilfe

Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, dass Soforthilfe-Empfänger nun erst im nächsten Jahr ihre Zuschüsse abrechnen müssen,
da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat.

Das Land will die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern.

Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst 2021. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig.

Ende November erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen.

Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular.

Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen!


Stand: November / Dezember 2020

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.
(Friedrich Hebbel)

Rückmeldeverfahren NRW-Soforthilfe verzögert

Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum.

Dazu erhalten alle Soforthilfeempfänger eine E-Mail, in der sie über das weitere Vorgehen informiert werden und darüber, wie sie ihren Liquiditätsengpass ermitteln.

Daraus können sich Rückzahlungen ergeben.

Bitte überweisen Sie jetzt nicht selbstständig zu viel erhaltene Soforthilfe-Gelder, sondern warten Sie auf das offizielle Schreiben mit einem Vordruck für die Berechnung. 

Das Land hat das Rückmeldeverfahren verzögert, weil die bisherigen Abrechnungsvorgaben problematisch waren. Die Verbesserungen betreffen unter anderem Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge.

Die Rückmelde-Frist ist nun einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert worden!

Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen nun erst bis zum 31. März 2021 erfolgen. 

Aufgrund des angehaltenen Rückmeldeverfahrens konnten Sie das Rückmeldeformular, das Sie über den Link in Ihrer E-Mail erreichen, nicht ausfüllen. Beim Aufrufen des Links werden Sie über die Nichtverfügbarkeit des Formulars informiert. Sie werden erneut kontaktiert, wenn die Gespräche mit dem Bund abgeschlossen sind.

Warum hatte das Land das Rückmeldeverfahren angehalten?

Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten.

Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hatte Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen angehalten gehabt.


Stand: November 2020

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.

(Erich Kästner)

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe wird ab sofort
für die Monate September bis Dezember
fortgesetzt, d.h. verlängert, ausgeweitet und vereinfacht.

Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig stillliegen.

Gute Nachrichten auch für Unternehmen, die zwar wieder geöffnet sind, aber dauerhaft mit reduzierter Kapazität fahren müssen, wie zum Beispiel Gastronomie oder Einzelhandel.

Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfe beantragen.

Beim Antrag zur Überbrückungshilfe mit dem vollständig digitalisierten Verfahren wird der Zugang zum Antrag – ohne Ausdruck, ohne Postversand, ohne Amtsbesuch erleichtert.

Künftig werden erstattet:

• 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten) 
• 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und 
• 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).

Bei der Schlussabrechnung sollen Nachzahlungen ebenso möglich sein, wie Rückforderungen. 

Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“, der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt.

Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.


Stand: Oktober 2020

Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
Es muss Dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist. (Winston Churchill)

"Digital Jetzt"

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.

Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Digitale Technologien ermöglichen
• neue Geschäftsmodelle
• intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse
• eine effektivere Kundengewinnung
• eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten.

Digitale Kompetenzen sind dabei ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Bezuschusst werden Mittelständische Betriebe aus allen Branchen ab 3 Mitarbeitern.
Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen sein und muss nach der Bewilligung innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.

Laufzeit der Förderung

Der Antrag auf Förderung ist ab sofort bis einschließlich 2023 zu stellen.
Zuschuss bis 50.000 Euro, Förderquoten 40-70%

Die Fördersumme erhöht sich auf bis zu 100.000 Euro, wenn ein Projekt mit einem Partner in der Wertschöpfungskette geplant ist (z.B. Lieferanten, Kunden).

Das Programm ist in zwei Module unterteilt.

Modul 1 fördert die Entwicklung von digitalen Lösungen und Plattformen sowie die Digitalisierung von Prozessen. Minimale Fördersumme: 17.000 Euro

Modul 2 fördert Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeitern zu digitaler Kompetenz. Minimale Fördersumme: 3.000 Euro 

Die Förderquoten richten sich nach der Größe des Unternehmens. Zur Bewältigung der Corona Krise gelten zudem bis Mitte 2021 verbesserte Konditionen.

Die Förderung wird erhöht bei:
• Verbundprojekte mit Lieferanten, Auftraggebern und Kunden + 5 %
• Investitionen im Bereich IT-Sicherheit, inklusive Datenschutz + 5 %

Stand: September 2020

Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert.
(Albert Einstein)

DIGITALER EINZELHANDEL

Mit dem Projektaufruf
„Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken - Sonderprogramm 2020“
will die NRW-Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten.

Die Projekte müssen bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein.
Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent.
Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung
der Folgen der Corona-Krise dienen.

Viele Einzelhändler in NRW kämpfen mit den wirtschaftlichen
Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Herausfordernd waren die vergangenen Wochen insbesondere
für kleine und mittlere Unternehmen, die bislang noch keine Internetpräsenz haben.
Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden.
Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und
werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen.

Wer wird gefördert?

Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW
und mit einer Beschäftigtenzahl von 1 bis 49 Personen.
Förderanträge können nur von einzelnen Handelsunternehmen gestellt werden.
Das Handelsunternehmen existiert bereits, weist einen relevanten Umsatz auf und besitzt
eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).

Stationäre Einzelhändler, die sich unter Zuhilfenahme entsprechender IT-Dienstleistungen
und/oder beratender Dienstleistung (einschließlich Schulungen)
sowie der Anschaffung notwendiger Hard- und Software erstmalig digital aufstellen oder
den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden (Beratungs-)Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder
des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben.

Wie wird gefördert?

Die Fördermittel werden im Wege der Projektförderung als
nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt.
Eigene Projektideen können noch bis zum 30.08.2020 eingereicht werden.

Gerne informieren wir Sie. Sprechen Sie uns an!

Stand: August 2020

Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist. (Henry Ford)

Achtung!

Überschüssige Corona-Soforthilfe muss bis zum 31.12.2020 zurückgezahlt werden!

Empfänger haben bis 30.09.2020 Zeit zu prüfen, wie groß ihre Ausfälle in den letzten Monaten tatsächlich waren. Lagen sie unter der Summe der Soforthilfe, muss dies auf das Konto zurück überwiesen werden, von dem Sie die Zahlung erhalten haben. Später muss dies in einem digitalen Formular angegeben und auf das Konto z.B. der Bezirksregierung zurückgezahlt werden!

Auch wer vorsätzlich gehandelt und somit bewusst Soforthilfe beantragt hat, obwohl diese ihm nicht zusteht, kann diesen Fehler jetzt noch ohne Konsequenzen beheben. Eine Rückzahlung ist derzeit straffrei möglich. Sofern ein Subventionsbetrug bei den späteren Prüfungen auffällt, die zumindest stichpunktartig durchgeführt werden sollen, drohen hingegen nicht nur Rückforderungen mit Strafzinsen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Wer jetzt – aus welchem Grund auch immer – seinen Zuschuss zurückzahlt, muss keine Konsequenzen oder Nachteile fürchten. Ganz im Gegenteil!

Und selbst wenn Sie die Soforthilfe verfrüht oder zu Unrecht beantragt haben, beweise Sie mit einer Erstattung Rückgrat. Im Regel- und Antragchaos der ersten Tage kann Ihnen niemand übelnehmen, wenn Sie ein Detail übersehen haben. Und insofern sich die Bedingungen im Nachhinein geändert haben, fällt dies ohnehin nicht in Ihren Verantwortungsbereich.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne!

Stand: Juli 2020

Nichts ist so beständig wie der Wandel (Heraklit)

KfW Corona-Hilfe 2020 - Schnellkredit
Für Anschaffungen und laufende Kosten können Unternehmen einen Schnellkredit beantragen.
Absicherung 100% durch die KfW / Bund. Das erhöht die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten!
Bis zu 10 Jahre Laufzeit und 2 Jahre keine Tilgung.
Maximaler Kreditbetrag bis zu 25% des Jahresumsatzes aus 2019.

KfW Corona-Hilfe 2020 - Unternehmerkredit
Absicherung 90 % durch die KfW / Bund
Maximaler Kreditbetrag bis zu 25% des Jahresumsatzes aus 2019 oder
doppelte Lohnkosten aus 2019 oder
aktueller Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate oder
50% der Gesamtverschuldung

Wir helfen gerne weiter!

Stand: Juni 2020

Es gibt mehr Leute, die kapitulieren als solche, die scheitern. (Henry Ford)

Zu unserem Bedauern ist die spezielle Corona-Beratungsförderung eingestellt worden.
Andere Zuschüsse sind bei Bedarf über die Bafa möglich.

Weitere Informationen finden Sie in dem pdf Dokument, welches Sie hier herunterladen können.

Stand: Mai 2020

Die Neugier steht immer an erster Stelle eines Problems, das gelöst werden will. (Galileo Galilei)